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Ein Grundsatzurteil sorgt für Aufsehen: Wer Arbeitszeiten manipuliert, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung, sondern muss auch hohe Ermittlungskosten erstatten. Das LAG Köln bestätigte die Kündigung eines Fahrdienstleiters ( Az. 7 Sa 635/23 ), der während der Arbeitszeit private Termine nachging. Zusätzlich musste er noch 21. 600 Euro Detektivkosten zahlen.

Die Richter stützten die Kostenerstattung auf § 280 BGB: Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung haftet der Arbeitnehmer für entstandene Aufwendungen. Arbeitgeber dürfen jedoch nur bei konkreten Anfangsverdacht Ermittlungen beauftragen.

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