Eine falsche Beschuldigung kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die Beweissicherung für Zivil- und Strafverfahren hilft Ihnen, tatsächliche Sachverhalte nachzuweisen durch die Sie entlastet werden.
Arbeitszeitbetrug findet leider häufiger statt. Beschäftigte täuschen mutwillig vor während der angegebenen Arbeitszeit zu arbeiten. Tatsächlich manipulieren Sie ihre Arbeitszeit.
Es wird hier und da gerne eine halbe Stunde oder mehr eingetragen.
Stempeluhr wird vom Kollegen bestätigt.
Durch unbefugtes Verlassen der Arbeitsstätte, ohne entsprechende Dokumentation und Absprache, entstehen erhebliche finanzielle Schäden.
Kundentermine werden erfunden, Spesen falsch abgerechnet und die Arbeitszeit privat genutzt. "Es wird schon keiner merken".
In diesen Fällen begehen die Beschäftigten Arbeitszeitbetrug, weil sie ihre Arbeitsleistung nicht erbringen.
Durch Observationen, Überwachung und gezielte Überprüfungen können wir Beweise zusammenstellen, die den Umfang des Betruges dokumentieren und unseren Klienten klare Informationen liefern.
Es sollte sich jeder Beteiligte im Klaren darüber sein, dass es sich um den Tatbestand des Betruges - § 263 StGB -handelt und nicht um ein Kavaliersdelikt.
Die Grundlage, um eine außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs zu rechtfertigen, ist eine professionelle Observation durch unsere Detektei aufgrund eines konkreten Verdachtes.
Überprüfungen von Mitarbeitern aufgrund des konkreten Verdachts von Arbeitszeitbetrug haben wir durch eine Einsatzvorbereitung, wenn erforderlich Ermittlungen im Internet, vorbereitet.
Ein Grundsatzurteil sorgt für Aufsehen: Wer Arbeitszeiten manipuliert, riskiert nicht nur die fristlose Kündigung, sondern muss auch hohe Ermittlungskosten erstatten. Das LAG Köln bestätigte die Kündigung eines Fahrdienstleiters ( Az. 7 Sa 635/23 ), der während der Arbeitszeit private Termine nachging. Zusätzlich musste er noch 21. 600 Euro Detektivkosten zahlen.
Die Richter stützten die Kostenerstattung auf § 280 BGB: Bei vorsätzlicher Pflichtverletzung haftet der Arbeitnehmer für entstandene Aufwendungen. Arbeitgeber dürfen jedoch nur bei konkreten Anfangsverdacht Ermittlungen beauftragen.
Dieser Hinweis ist auf allen Seiten ständiger Bestandteil unseres Werbeauftrittes. Aufträge und Einsätze werden / wurden von unserem Firmensitz in Bielefeld aus bearbeitet und durchgeführt. In den anderen im Webauftritt namentlich benannten Städten sind wir nicht mit einem eigenen Büro vertreten. Es handelt sich insoweit um im Rahmen unserer Ermittlungstätigkeit einmalig oder regelmäßig aufgesuchte Einsatzorte. Die beschriebenen Einsätze sind real.